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19.02.10

Bewegung im Prozess gegen SMS-Chat-Betreiber

Zahl der Angeklagten könnte sich reduzieren

In einem überraschenden Vorstoß hat die mit dem Hauptverfahren wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges gegen mutmaßliche Verantwortliche des Firmenkomplexes um die Flensburger Firma MintNet GmbH befasste 6.Große Strafkammer des Landgerichts Kiel am 39. Verhandlungstag ihre Bereitschaft in Aussicht gestellt, die Verfahren gegen zwei wegen Beihilfe angeklagter sog. Strohmänner unter Auflagen einzustellen. Diesen werden Hilfeleistungen zum professionellen Be- und Vertrieb von moderierten SMS-Chat-Diensten vorgeworfen.

Am Ende eines langen, zum größten Teil mit Verlesungen von Urkunden verbrachten Prozesstages hatte der Vorsitzende der Kammer das Wort ergriffen, um den Prozessbeteiligten die “Erörterungen” des Gerichts hinsichtlich der Verfahren der insgesamt drei wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug angeklagten Rainer S., Heiko H. und Mirko H. mitzuteilen, die seit September 2009 im Saal 232 in zweiter Reihe hinter den drei wegen täterschaftlichen gewerbsmäßigen Bandenbetruges angeklagten Heiko A., Dirk von W. und Norman W. sitzen.

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... Konkret könne man zu den einzelnen Angeklagten folgende Einschätzungen abgeben:

Für den Angeklagten Heiko H. habe man Feststellungen treffen können, dass er als Geschäftsführer der Firmen Shiftworx GmbH, Mobile Entertainment GmbH, Global Entertainment GmbH und als Director der Micro SD 256 Ltd. fungierte, die möglicherweise in Zusammenhang mit mehreren Fällen von in der Anklage genannten Geschädigten gebracht werden können. Der Geschäftsbetrieb der Shiftworx GmbH sei aber nach bisheriger Erkenntnis in den nicht angeklagten Bereich sog. Abo-Dienstleistungen zu verorten. Zwar habe man zahlreiche Unterschriften in Augenschein nehmen können, die auf Heiko H. hindeuteten und Anzeichen dafür, dass an diesen auch Geld geflossen sei - Im Verhältnis zu den Tätigkeiten von mindestens drei im Zuge der Beweisaufnahme gehörten Zeugen aus dem Vertrieb und der Buchhaltung, deren Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden waren, könne dessen Schuld entsprechend gewürdigt nach Ansicht der Kammer ebenfalls zu einer Verfahrenseinstellung nach §153a StPO führen. Eine solche Einstellung sei gegen Auflagen “vorstellbar”, ohne dies von der Bedingung einer vorigen Sacheinlassung abhängig zu machen.

Der Angeklagte Rainer S. sei nach Feststellungen der Kammer aus der vorläufigen Aktenlage Director bzw. Shareholder von insgesamt 6 englischen sog. “Limiteds” (lt. Anklage: Sync Media Ltd., The New Media Ltd., High Level Media Ltd., OM Sytems Ltd., New Reseller Ltd. und Hosting Media Ltd.) gewesen, die alle “mit den hier angeklagten Fällen nichts zu tun” gehabt hätten. Nach den bisherigen Zeugenaussagen habe sich seine aktive Tätigkeit auf Hausmeisterdienste und das Leeren von Briefkästen der Firmengruppe beschränkt, obgleich er sich oft auf der Chefetage des MintNet-Firmensitzes aufgehalten habe. Auch hier sehe die Kammer zwar “keinen Freispruch am Horizont” aber auch hier die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung nach §153a StPO.

Für den wegen Beihilfe angeklagten Mirko H. sehe es nach Meinung der Kammer vorläufig noch anders aus. Er habe als Geschäftsführer der TMP Callcenter Services Nord fungiert, die Bezug zu zahlreichen Fällen der Anklage gehabt, zentrale Abteilungen des Fimenkomplexes, wie die Werbung beherbergt und selbst Chatter beschäftigt habe. Damit sei er also deutlich tatnäher gewesen, als die beiden anderen Angeklagten. ...

Quelle und vollständiger Bericht: NewsHQ - KIEL211vorab

Rückschlag für angeklagte SMS-Abzocker im Kieler Prozess

OLG Schleswig weist Haftbeschwerden im SMS-Chat-Prozess zurück

Die drei wegen gewerbsmäßigem Bandenbetrugs angeklagten, mutmaßlich Hauptverantwortlichen eines Firmengeflechts um die Flensburger MintNet GmbH zum professionellen Be- und Vertrieb von sog. SMS-Chat-Diensten, Heiko A., Norman W. und Dirk von W. bleiben auch nach fast 15 Monaten weiterhin in Untersuchungshaft. Wie am Mittwoch von Seiten der Verteidigung bestätigt wurde, hat das OLG Schleswig die von den Verteidigern der drei inhaftierten Hauptangeklagten erhobenen erweiterten Beschwerden gegen die Entscheidung des Landgerichts Kiel, die jeweilige Haftfortdauer anzuordnen, zurückgewiesen.

Der erkennende 2. Strafsenat des Oberlandesgerichtes sah trotz der Ausführungen der Rechtsanwälte weiterhin dringenden Tatverdacht und Fluchtgefahr. ...

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Da am gestrigen Verhandlungstag (Anmerkung: 16.02.2010) erstmals Namen von 83 Franchisenehmern bekannt wurden, die das Geschäftsmodell samt Chat-Software und Internetplattform zunächst von der MintNet GmbH, später von deren mutmaßlichen Satellitenfirmen TMP Callcenter Service Nord GmbH und MN Clearing GmbH in Lizenz erwarben und so eigene SMS-Chats betrieben, gehen die Verteidiger nunmehr von mindestens 100 weiteren Verhandlungstagen zusätzlich zu der bisherigen Terminierung in das Jahr 2011 hinein aus.

Quelle und vollständiger Bericht: NewsHQ - KIEL211vorab

06.11.08

Strukturelle Änderungen bei den Flensburger Abzockern

Neben strukturellen Änderungen im Firmengeflecht der Flensburger Abzocker unter dem Dach der Mintnet GmbH gibt es auch wieder ein paar neue Abofallen. Aktiviert wurden für die Mind Line Media Ltd. zuletzt die Domains:

  • gesund-abnehmen-info.com
  • lebenserwartungstest.com
  • namen-bedeutung.com
  • wie-schlau-bin-ich.com

Bei der Firma Mind Line Media Ltd. wurde inzwischen der Geschäftsführer ausgetauscht. Für den Hausmeister der Mintnet, Rainer Sawatzki, ist seit einiger Zeit der Fussbodenleger Mirko Heinzer im britischen Handelsregister als Director eingetragen. Außerdem musste Rainer Sawatzki wohl noch mehr abgeben, denn die meisten Webseiten seiner Firmen New Reseller Ltd. und Tamiflo Ltd. wurden auf die Mind Line Media Ltd. übertragen. Eine Ausnahme bildet das Portal tiere-info.com, bei dem statt der erloschenen Firma Tamiflo Ltd. jetzt die New Reseller Ltd. im Impressum zu finden ist. Im Impressum wird zwar eine Firma DLD 24 Ltd. als Director angegeben, zur Zeit ist aber noch Rainer Sawatzki im britischen Handelsregister als Director eingetragen.

Eine weitere Neuerung findet sich im Impressum diverser Abzockseiten des Flensbuger Firmengeflechts. Mit der Nennung der Firma SHIFTworx GmbH als Postanschrift bricht man mit einem lange praktizierten Brauch. Zuvor waren als Kontakt meistens Adressen zu nicht existierenden Personen oder nicht an der angegeben Anschrift wohnenden Personen angegeben. Die Firma SHIFTworx GmbH verfügt unseren Informationen zufolge, ebenso wie die Firmen Loox Consulting GmbH, Mobile Entertainment GmbH, und Cube Media GmbH, weder über eigenes Personal sowie keine geeigneten Räumlichkeiten zur Nutzung. Bei den Firmenafdressen soll es sich um Briefkästen handeln, die von Mitarbeitern der Mintnet GmbH oder TMP Callcenter Service Nord GmbH regelmäßig geleert werden.

Anscheinend gehen den Flensburgern langsam die Strohfrauen bzw. Strohmänner aus, die als verantwortliche Geschäftsführer ggf. ihren Kopf hinhalten sollen. Als Beispiel sei an dieser Stelle einmal das Chatportal flirt-mit-herz.de genannt. Als Betreiber wird im Impressum ein Herr Sven Behrendt genannt.

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Der Name ist/war bisher noch nicht negativ belastet, obwohl wir Informationen darüber haben, dass Sven Behrendt seit gut zwei Jahren als Animateur für die Flensburger Abzocker tätig ist.

Es gibt noch die folgenden Domains, die bereits registriert wurden und wohl für die weitere Abzockereien vorgesehen sind.

  • WENN-STERNE-SPRECHEN.COM
  • 1001-SUDOKU.COM
  • AHNEN-CHRONIK.COM
  • AHNENFORSCHUNG-INFO.COM
  • FUEHRERSCHEIN-WEG24.COM
  • GRATIS-SMS-FOR-FREE.COM
  • NACHBARSCHAFTSCHAT.COM
  • NEIN-ZUM-NIKOTIN.COM

Zur Zeit sind dort aber noch keinerlei Inhalte hinterlegt. Alle Domains liegen übrigens auf einem Server unter der gleichen IP wie die Seite namen-bedeutung.com.